Betriebsprüfung der Rentenversicherung

Die Betriebsprüfungen der Rentenversicherung begleitet meist Ihr Steuerberater. Doch  viele besonders kniffeligen Aspekte einer Betriebsprüfung tangieren genauso juristische wie steuerliche Fragen.

Bei einer Betriebsprüfung kann beispielsweise festgestellt werden, dass ein seit vielen Jahren privat krankenversicherter Arbeitnehmer tatsächlich in der gesetzlichen Krankenversicherung zu versichern ist. Oder ein seit Jahren beauftragter freier Mitarbeiter wird als abhängig Beschäftigter eingestuft.

Hier drohen rückwirkende Beitragszahlungen, die fast vollständig vom Arbeitgeber zu zahlen sind. Bei einem relevanten Zeitraum von bis zu fünf Jahren können hier hohe Summen zusammen kommen. Die Beitragsnachforderung ist darüber hinaus sofort zu zahlen.

Leistungen von Rechtsanwältin Sabine Gewehr im Überblick:

  • Krisenmanagement gegenüber der Deutschen Rentenversicherung
  • Interessensvertretung gegenüber der Behörde und vor den Sozialgerichten
  • Vertragsgestaltung für freie Mitarbeiter

Ihr Nutzen

Bei den Rechtsfolgen, die sich aus einer Prüfung ergeben können, benötigen Sie oftmals juristische Unterstützung. Denn häufig werden Sie Klage beim Sozialgericht erheben müssen, weil die Behörde auch im Widerspruchsverfahren Ihre Sicht der Dinge nicht teilt.

Sabine Gewehr vertritt Ihre Interessen in den verschiedenen Gerichtsinstanzen und kennt als Rechtsanwältin die juristischen  Spielregeln solcher Verfahren.