Selbständigkeit und Rentenversicherungspflicht

Selbständigkeit und Rentenversicherungspflicht sind zwei Themen, die auf  den ersten Blick und im Selbstverständnis eines Freiberuflers nichts miteinander zu tun haben.

Doch es gibt Berufsgruppen, bei deren Ausübung auch ein Selbständiger grundsätzlich rentenversicherungspflichtig ist. Hierzu gehören Lehrer, zu denen auch Coaches und Trainer beispielsweise im Kommunikationsbereich zählen.

Darüber hinaus sind auch Physiotherapeuten generell rentenversicherungspflichtig.

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